Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SePlus GmbH

  1. Abmeldungen und Stornierungen
    1.1. Bei Abmeldungen oder Stornierungen bis 30 Tage im Voraus entstehen keine Kosten.
    1.2. Bei Abmeldungen oder Stornierungen bis 10 Tage im Voraus werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt.
    1.3. Bei Abmeldungen oder Stornierungen weniger als 10 Tage im Voraus ist der volle Betrag geschuldet.
  2. Zahlungsbedingungen
    2.1. Die Zahlung der vereinbarten Kosten erfolgt gemäss den individuellen Vereinbarungen oder den Angaben auf der Rechnung.
    2.2. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
    2.3. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Haftung
    3.1. SePlus übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit den gebuchten Dienstleistungen oder Schulungen entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SePlus beruhen.
    3.2. Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
  4. Änderungen und Absagen seitens SePlus
    4.1. SePlus behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt Änderungen an den vereinbarten Dienstleistungen oder Schulungen vorzunehmen.
    4.2. Sollte SePlus gezwungen sein, eine Dienstleistung oder Schulung abzusagen, wird der bereits geleistete Zahlungsbetrag zurückerstattet.
  5. Geistiges Eigentum
    5.1. Das geistige Eigentum, einschliesslich Urheberrechte und Marken, im Zusammenhang mit den von SePlus bereitgestellten Inhalten, Schulungsunterlagen und Dokumentationen bleibt Eigentum von SePlus.
    5.2. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SePlus ist untersagt.
  6. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.